zur Übersicht

10.12.2024

Kinder- und Familienflohmarkt am 18.01.25

Wir freuen uns auf einen tollen Familien-Tag in der Tanzeria!

Am Samstag, den 18. Januar 2025 veranstalten wir von 10:00 - 16:00 Uhr einen Flohmarkt für die ganze Familie.

Ein buntes Rahmenprogramm versüßt den Tag:

  • Showauftritte unserer Auftrittsgruppen
  • Mitmach-Aktionen und Schnuppertanzkurse
  • Glücksrad mit tollen Gewinnen
  • 15:00 Uhr eine coole Kinderdisco

Ihr möchtet in eurem oder im Kleiderschrank eurer Kinder Platz für Neues schaffen?
Dann bucht euch jetzt einen Tisch und öffnet einen eigenen Stand!

Standmiete: 20 € pro Tisch (0,80 m x 1,80 m) - maximal zwei Tische pro Verkäufer buchbar.
Schreibt uns gern eine Mail an: post@tanzeria.com und Ihr erhaltet alle weiteren Informationen.

Wir freuen uns auf Euch!

Weitere Neuigkeiten

Kopie Von Events 50

5.8.2026

10 Jahre Tanzschule Tanzeria - Jubiläumsfeier am 26.09.2027

mehr erfahren

Datenschutz-Präferenzen

Wir benötigen Ihre Einwilligung, bevor Sie unsere Website weiter besuchen können.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Einwilligung zu optionalen Services geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.
Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder die Messung von Anzeigen und Inhalten. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, in die Verarbeitung Ihrer Daten einzuwilligen, um dieses Angebot zu nutzen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter widerrufen oder anpassen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website verfügbar sind.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services willigen Sie auch in die Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a GDPR ein. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne dass für Europäerinnen und Europäer eine Klagemöglichkeit besteht.